{"id":123,"date":"2021-04-13T16:23:09","date_gmt":"2021-04-13T14:23:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kneipp-sachsen.de\/wpkneipp2021\/?page_id=123"},"modified":"2022-07-14T15:00:36","modified_gmt":"2022-07-14T13:00:36","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kneipp-sachsen.de\/pobershau\/ueber-uns\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<!--themify_builder_content-->\n<div id=\"themify_builder_content-123\" data-postid=\"123\" class=\"themify_builder_content themify_builder_content-123 themify_builder tf_clear\">\n                    <div  data-lazy=\"1\" class=\"module_row themify_builder_row tb_kvgs964 tb_first tf_w\">\n                        <div class=\"row_inner col_align_top tb_col_count_1 tf_box tf_rel\">\n                        <div  data-lazy=\"1\" class=\"module_column tb-column col-full tb_sv93968 first\">\n                            <div  data-lazy=\"1\" class=\"module_subrow themify_builder_sub_row tf_w col_align_top tb_col_count_1 tb_74zi621\">\n                <div  data-lazy=\"1\" class=\"module_column sub_column col-full tb_gg5h622 first\">\n                    <!-- module fancy heading -->\n<div  class=\"module module-fancy-heading tb_3dz726 \" data-lazy=\"1\">\n        <h1 class=\"fancy-heading\">\n    <span class=\"main-head tf_block\">\n                    Satzung            <\/span>\n\n    \n    <span class=\"sub-head tf_block tf_rel\">\n                                <\/span>\n    <\/h1>\n<\/div>\n<!-- \/module fancy heading -->\n<!-- module text -->\n<div  class=\"module module-text tb_rquz969  repeat \" data-lazy=\"1\">\n        <div  class=\"tb_text_wrap\">\n        <h3>Fassung vom 9. April 2016<\/h3><p><a href=\"https:\/\/www.kneipp-sachsen.de\/wpkneipp2021\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Satzung_Landesverband-Sachsen_Kneipp-Bund.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Satzung (pdf-Version)<\/a><\/p><p><strong><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 1 &#8211; Name, Sitz, Verbandszugeh\u00f6rigkeit, Gesch\u00e4ftsjahr <\/span><\/strong><\/p><ol><li><span style=\"color: #000000;\">Der Verein f\u00fchrt den Namen Kneipp-Bund Landesverband Sachsen e.V., im folgenden \u201eLandesverband\u201c genannt.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Er hat seinen Sitz in Dresden. Er wird im Vereinsregister beim Amtsgericht Dresden eingetragen.<\/span><\/li><\/ol><p><span style=\"color: #000000;\"><strong>\u00a7 2 &#8211; Verbandszugeh\u00f6rigkeit, Gesch\u00e4ftsjahr <\/strong><\/span><\/p><ol><li><span style=\"color: #000000;\">Der Landesverband geh\u00f6rt dem Kneipp-Bund e.V., Bundesverband f\u00fcr Gesundheitsf\u00f6rderung und Pr\u00e4vention (im folgenden Kneipp-Bund genannt), an und erkennt dessen Satzung und Ordnungen an.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Der Landesverband ist jedoch wirtschaftlich und rechtlich selbstst\u00e4ndig.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Der Landesverband kann auch Mitglied in anderen Vereinen und Verb\u00e4nden in Sachsen werden, die mit seiner Zielsetzung \u00fcbereinstimmen.<\/span><\/li><\/ol><p><span style=\"color: #000000;\"><strong>\u00a7 3 &#8211; Gesch\u00e4ftsjahr <\/strong><\/span><\/p><p><span style=\"color: #000000;\">Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/span><\/p><p><span style=\"color: #000000;\"><strong>\u00a7 4 &#8211; Zweck <\/strong><\/span><\/p><ol><li><span style=\"color: #000000;\">Zweck des Landesverbandes ist die F\u00f6rderung der \u00f6ffentlichen Gesundheitspflege. Der Landesverband setzt einen Schwerpunkt in aktiver Pr\u00e4vention. Er tr\u00e4gt damit zur Hebung und F\u00f6rderung der Gesundheitspflege, des Sports und der Bildung sowohl des Einzelnen als auch der Bev\u00f6lkerung bei. Dar\u00fcber hinaus bezweckt der Landesverband die Pflege des Andenkens an Sebastian Kneipp und seine ganzheitliche Gesundheitslehre basierend auf den f\u00fcnf Elementen Wasser, Bewegung, Ern\u00e4hrung, Heilpflanzen und Lebensordnung.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Der Landesverband verfolgt keine parteipolitischen Ziele. Seine Aufgaben sind \u00fcberkonfessionell.<\/span><\/li><\/ol><p><span style=\"color: #000000;\"><strong>\u00a7 5 &#8211; Zweckverwirklichung <\/strong><\/span><\/p><p><span style=\"color: #000000;\">Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:<\/span><\/p><ol><li><span style=\"color: #000000;\">Unterst\u00fctzung bei der Gr\u00fcndung und Reaktivierung von Kneipp-Vereinen in Sachsen,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Betreuung und Unterst\u00fctzung der Kneipp-Vereine in Sachsen bei der Durchf\u00fchrung ihrer Aufgaben,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">F\u00f6rderung des Bewusstseins f\u00fcr Gesundheitspflege und Pr\u00e4vention in allen Teilen der Bev\u00f6lkerung auf Landesebene durch Veranstaltungen aller Art, wie z. B. Vortr\u00e4ge, \u00f6ffentliche Veranstaltungen, Kurse und Zertifizierungen sowie mediale Auftritte,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">F\u00f6rderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Kindertagesst\u00e4tten, Schulen, Kneipp-Vereinen sowie anderen Einrichtungen in Sachsen (Bildung von Jugendgruppen in Kneipp-Vereinen und auf Landesebene, Erholungscamps, Vortrags- und Kurst\u00e4tigkeit in den Kindertagesst\u00e4tten und Schulen),<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Unterst\u00fctzung bei der Verbreitung und Errichtung von Kneippschen Anlagen und- Erlebnisst\u00e4tten in Sachsen wie z.8. Armbadanlagen, Wassertretstellen, Heilkr\u00e4uterg\u00e4rten,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">F\u00f6rderung der Gesundheitspr\u00e4vention durch Qualifizierung von Kursleitern f\u00fcr den Breiten-, Reha- und Gesundheitssport, der Entwicklung und Durchf\u00fchrungen von Projekten im Bereich der Kinder-, Jugend-, Frauen- und Seniorenarbeit sowie der Erhaltung von Selbstst\u00e4ndigkeit und Eigenverantwortung im Alter im Sinne der Kneippschen Lehre.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbeh\u00f6rden und den Tr\u00e4gern des Kneippkurwesens auf Landesebene,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und \u00f6ffentlichen sowie privaten Organisationen der Gesundheitsf\u00f6rderung und Pr\u00e4vention auf Landesebene.<\/span><\/li><\/ol><p><span style=\"color: #000000;\"><strong>\u00a7 6 &#8211; Gemeinn\u00fctzigkeit <\/strong><\/span><\/p><ol><li><span style=\"color: #000000;\">Der Landesverband verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabeordnung (AO) in der jeweils g\u00fcltigen Fassung durch F\u00f6rderung der \u00f6ffentlichen Gesundheitspflege (Gesundheitsbewusstsein, Gesundheitsverhalten).<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Der Landesverband ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Wirtschaftliche Einrichtungen d\u00fcrfen in ihrer Gesamtrichtung nur dazu dienen, die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke des Landesverbandes zu verwirklichen.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Mittel des Landesverbandes d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder, die nat\u00fcrliche Personen sind, erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Landesverbandes.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Landesverbandes fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/span><\/li><\/ol><p><span style=\"color: #000000;\"><strong>\u00a7 7 &#8211; Mitgliedschaft <\/strong><\/span><\/p><ol><li><span style=\"color: #000000;\">Mitglieder des Landesverbandes sind:<\/span><ol><li><span style=\"color: #000000;\">die \u00f6rtlichen Kneipp-Vereine in Sachsen,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Einzelmitglieder, die keinem Kneipp-Verein angeh\u00f6ren und<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">F\u00f6rdernde Mitglieder.<\/span><\/li><\/ol><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Die \u00f6rtlichen Kneipp-Vereine sind wirtschaftlich und rechtlich selbstst\u00e4ndig. Durch die Mitglied\u00adschaft eines Kneipp-Vereins im Kneipp-Bund wird die Mitgliedschaft im Landesverband be\u00adgr\u00fcndet. Mit dem Ende der Mitgliedschaft des Kneipp-Vereins im Kneipp-Bund endet auch die Mitglied\u00adschaft im Landesverband.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Einzelmitglieder sind nat\u00fcrliche oder juristische Personen, die objektiv keine M\u00f6glichkeit haben, einem Kneipp-Verein in Wohnortn\u00e4he beizutreten.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">F\u00f6rdernde Mitglieder sind nat\u00fcrliche Personen oder juristische Personen, die den Landesverband durch Sonderbeitr\u00e4ge f\u00f6rdern wollen.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Ein Antrag auf Mitgliedschaft als Einzelmitglied oder f\u00f6rderndes Mitglied im Landesverband bedarf der Schriftform. \u00dcber den Antrag entscheidet der Landesvorstand. Wird der Antrag abgelehnt, kann der Antragsteller gegen die Entscheidung des Landesvorstandes Einspruch einlegen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die n\u00e4chstfolgende Landesver\u00adsammlung entscheidet endg\u00fcltig mit einfacher Mehrheit der Stimmen \u00fcber die Aufnahme oder Ablehnung des Antragstellers. Die Mitgliedschaft eines Einzelmitglieds oder f\u00f6rdernden Mitglieds erlischt durch Austritt, Ausschluss, Tod bzw. Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit bei juristischen Personen. Der Austritt kann nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen K\u00fcndigungsfrist erkl\u00e4rt werden, und zwar durch einfachen Brief an den Landesvorstand.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Einzelmitglieder oder f\u00f6rdernde Mitglieder, welche den ihnen durch Satzung oder durch Beschl\u00fcsse der Landesversammlung auferlegten Pflichten zuwiderhandeln, k\u00f6nnen durch Beschluss des Landesvorstandes aus dem Landesverband ausgeschlossen werden. Das betroffene Mitglied kann gegen diesen Beschluss Einspruch einlegen, der aber keine auf\u00adschiebende Wirkung entfaltet. Die Landesversammlung entscheidet dann abschlie\u00dfend mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen \u00fcber den Ausschluss des Mitgliedes. W\u00e4hrend der Landesversammlung ruhen die Rechte und die Pflichten des betroffenen Mitgliedes. W\u00e4hrend der Landesversammlung muss dem betroffenen Mitglied die M\u00f6glichkeit der Stellungnahme einger\u00e4umt werden. Das betroffene Mitglied darf bei der anschlie\u00dfenden Abstimmung bez\u00fcglich seines Ausschlusses nicht mitstimmen.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsverm\u00f6gen.<\/span><\/li><\/ol><p><span style=\"color: #000000;\"><strong>\u00a7 8 &#8211; Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/span><\/p><p><span style=\"color: #000000;\">Die \u00f6rtlichen Kneipp-Vereine sind laut Bundesatzung verpflichtet, f\u00fcr jedes Mitglied einen Bundesbeitrag zu entrichten, der jeweils durch die Bundesversammlung festgesetzt wird. Einzelmitglieder und f\u00f6rdernde Mitglieder sind verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag an den Landesverband zu entrichten, der von der Landesversammlung beschlossen wird.<\/span><\/p><p><span style=\"color: #000000;\">Die \u00f6rtlichen Kneipp-Vereine haben:<\/span><\/p><ol><li><span style=\"color: #000000;\">sich eine Satzung in Anlehnung an die Mustersatzung des Kneipp-Bundes zu geben und sich in das Vereinsregister eintragen zu lassen,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">die Satzung und die satzungsgem\u00e4\u00df gefassten Beschl\u00fcsse und Richtlinien des Landesverbandes und des Kneipp-Bundes zu beachten,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">den Landesvorstand \u00fcber wichtige Vorg\u00e4nge zu unterrichten, insbesondere \u00fcber Verhandlungen mit anderen Organisationen sowie \u00fcber Schwierigkeiten und Probleme, die zur Aufl\u00f6sung des Kneipp-Vereins f\u00fchren k\u00f6nnten,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">die Protokolle \u00fcber ihre Mitgliederversammlung innerhalb von vier Wochen nach der Mitgliederversammlung dem Landesvorstand zur Kenntnis zu geben,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">die Anschriften der amtierenden Vorstandsmitglieder dem Landesvorstand bekannt zu geben.<\/span><\/li><\/ol><p><span style=\"color: #000000;\"><strong>\u00a7 9 &#8211; Organe des Landesverbandes <\/strong><\/span><\/p><p><span style=\"color: #000000;\">Die Organe des Landesverbandes sind:<\/span><\/p><ol><li><span style=\"color: #000000;\">die Landesversammlung,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">der Landesvorstand<\/span><\/li><\/ol><p><span style=\"color: #000000;\"><strong>\u00a7 10 &#8211; Landesversammlung <\/strong><\/span><\/p><ol><li><span style=\"color: #000000;\">Durch den Landesvorstand ist alle zwei Jahre eine ordentliche Landesversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung an die Mitglieder, die Versendung per Fax oder E-Mail ist zul\u00e4ssig. Die Einladung ist sp\u00e4testens vier Wochen vor dem Termin der Versammlung abzusenden; ihr ist die vorl\u00e4ufige Tagesordnung und der vorl\u00e4ufige Kassenbericht beizuf\u00fcgen.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Die Landesversammlung tagt nur verbands\u00f6ffentlich. Teilnahmeberechtigt an der Landesver\u00adsammlung sind die Delegierten der Kneipp\u2010Vereine des Landesverbandes Sachsen. Sie haben das Recht, Antr\u00e4ge zu stellen, Antr\u00e4ge zu begr\u00fcnden, zu Antr\u00e4gen Stellung zu nehmen. Teilnahme\u00adberechtigt sind zudem die Einzelmitglieder und f\u00f6rdernden Mitglieder. Auf Antrag entscheidet die Landesversammlung mit einfacher Mehrheit \u00fcber die Teilnahme weiterer Personen.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Stimmberechtigt sind nur die Kneipp\u2010Vereine des Landesverbandes Sachsen, vertreten durch ihre Delegierten. Das Stimmrecht der Kneipp\u2010Vereine richtet sich nach ihrer Mitgliederzahl. Auf je 200 angefangene Mitglieder entf\u00e4llt eine Stimme. Jedem Kneipp\u2010Verein steht mindestens eine Stimme zu. Kein Mitgliedsverein darf mehr als ein Drittel aller Stimmen auf sich vereinen. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Zahl der Mitglieder ist die Summe der an die Bundesgesch\u00e4ftsstelle des Kneipp\u2010Bund e. V., Bad W\u00f6rishofen, abgef\u00fchrten Bundesbeitr\u00e4ge (Stand 1. Januar des betreffenden Jahres). Vereine, die mit ihren Zahlungen mehr als sechs Monate im R\u00fcckstand sind, verlieren das Delegations\u2010 und Stimmrecht. Die Kneipp\u2010Vereine haben das Recht, je Stimme einen Delegierten in die Landesversammlung zu entsenden. Eine Stimm\u00fcbertragung ist nicht zul\u00e4ssig.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Die Landesversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Delegierten beschluss\u00adf\u00e4hig, wenn die Einladungen ordnungsgem\u00e4\u00df ergangen sind. Die Beschlussfassung in der Landes\u00adversammlung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmengleichheit gilt als Ableh\u00adnung. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, wird in der Regel offen abgestimmt, es sei denn, dass ein einzelner Delegierter geheime Abstimmung verlangt.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Die Landesversammlung w\u00e4hlt einen Versammlungsleiter und einen Protokollf\u00fchrer. Zur Protokollf\u00fchrung kann auch der Landesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestimmt werden, falls ein solcher eingesetzt ist.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Au\u00dferordentliche Landesversammlungen k\u00f6nnen vom Landesvorstand jederzeit mit Einhaltung einer Frist von vier Wochen einberufen werden. Dar\u00fcber hinaus muss der Landesvorstand eine au\u00dferordentliche Landesversammlung einberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Kneipp-Vereine schriftlich beantragt wird, die Beantragung per Fax oder E-Mail ist zul\u00e4ssig. In diesem Fall muss die Einladung zur au\u00dferordentlichen Landesversammlung sp\u00e4testens zwei Wochen nach Eingang des entsprechenden Antrags mit einer Frist von vier Wochen erfolgen. In der Einladung m\u00fcssen alle Gr\u00fcnde, die seitens der Kneipp\u2010Vereine f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer au\u00dferordentlichen Landes\u00adversammlung genannt worden sind, in ihrem wesent\u00adlichen Inhalt wiedergegeben werden.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Antr\u00e4ge zu den Landesversammlungen m\u00fcssen schriftlich gestellt werden, die Versendung per Fax oder E-Mail ist zul\u00e4ssig. Sie sind zu begr\u00fcnden und m\u00fcssen sp\u00e4testens zwei Wochen vor der Landesversammlung beim Landesvorstand schriftlich eingereicht werden, die Versendung per Fax oder E-Mail ist zul\u00e4ssig. Versp\u00e4tet eingegangene Antr\u00e4ge finden keine Ber\u00fccksichtigung. \u00dcber Dringlichkeitsantr\u00e4ge entscheidet die Landesversammlung vor Ort.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Der Gesch\u00e4ftskreis der Landesversammlung erstreckt sich unter anderem auf:<\/span><ol><li><span style=\"color: #000000;\">die Wahl des Versammlungsleiters und Protokollf\u00fchrers,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">die Genehmigung des Protokolls der letzten Landesversammlung,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">die Genehmigung des Gesch\u00e4fts- und Rechnungsberichtes,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">die Entgegennahme des Berichtes der Rechnungspr\u00fcfer,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">die Entlastung des Landesvorstandes,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">die Zielsetzung und Planung der Arbeit des Landesverbandes,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">die Beschlussfassung \u00fcber den Haushaltsplan,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">die Festsetzung der Beitr\u00e4ge der Einzelmitglieder und f\u00f6rdernden Mitglieder,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">die Wahl und Abwahl des Landesvorstandes,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">die Wahl und Abwahl von zwei Rechnungspr\u00fcfern,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">die Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">die Beschlussfassung \u00fcber eingegangene Antr\u00e4ge,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten f\u00fcr die Bundesversammlung des Kneipp-Bundes.<\/span><\/li><\/ol><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">\u00dcber jede Landesversammlung ist ein Protokoll zu fertigen und vom Versammlungsleiter und Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen. Das Protokoll \u00fcber die Landes\u00adversammlung sowie der Gesch\u00e4fts- und Rechnungsbericht sind den Kneipp-Vereinen sp\u00e4testens sechs Wochen nach der Versammlung zuzuleiten, die Versendung per Fax oder E-Mail ist zul\u00e4ssig. Das Protokoll ist auf der n\u00e4chstfolgenden Landesversammlung zu best\u00e4tigen.<\/span><\/li><\/ol><p><span style=\"color: #000000;\"><strong>\u00a7 11 &#8211; Landesvorstand <\/strong><\/span><\/p><ol><li><span style=\"color: #000000;\">Der Landesvorstand des Landesverbandes setzt sich zusammen aus:<\/span><ol><li><span style=\"color: #000000;\">dem Landesvorsitzenden,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">dem stellvertretenden Vorsitzenden,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">dem Schatzmeister,<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">und zwei bis vier Beisitzern.<\/span><\/li><\/ol><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus dem Landesvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie vertreten den Landesverband gerichtlich und au\u00dfergerichtlich, wobei jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Die Wahl des Landesvorstandes und der zwei Rechnungspr\u00fcfer erfolgt durch die Landes\u00adver\u00adsamm\u00adlung auf die Dauer von vier Jahren. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt. Ist auch nach einer Stichwahl keine Mehrheit gefunden, ent\u00adscheidet das Los. Die Amtszeit des Landesvorstandes endet mit der Wahl des neuen Landes\u00advorstandes. Alle Mitglieder des Landesvorstandes m\u00fcssen zum Zeitpunkt der Wahl Mitglieder eines Kneipp-Vereins in Sachsen sein.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">W\u00e4hrend der Wahlperiode freiwerdende \u00c4mter im Landesvorstand k\u00f6nnen bis zur n\u00e4chsten Landesversammlung kommissarisch besetzt werden (Kooption). Die Besetzung erfolgt durch Beschluss des Landesvorstandes. Kooptierte Vorstandsmitglieder haben dieselben Rechte und Pflichten wie gew\u00e4hlte Vorstandsmitglieder. Scheidet der Landesvorsitzende vorzeitig aus dem Amt aus, \u00fcbernimmt der stellvertretende Vorsitzende die Rechte und Pflichten des Landesvorsitzenden.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Der Landesvorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Landesverbandes. Er gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung, in der die Befugnisse und Pflichten der einzelnen Vorstands\u00e4mter und die interne Aufgabenverteilung unter den Vorstandsmitgliedern geregelt wird. Er kann sich zu diesem Zweck Dritter bedienen.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Der Landesvorstand kann \u2013 im Rahmen der finanziellen M\u00f6glichkeiten des Landesverbandes \u2013 zur teilweisen Erf\u00fcllung seiner Aufgaben einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einstellen und entlassen. Die Befugnisse und Aufgaben des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers und die Weisungsbefugnisse der einzelnen Vorstandsmitglieder des Landesvorstandes sind im gegebenen Fall in der Gesch\u00e4ftsordnung des Landesvorstandes aufzuf\u00fchren.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Der Landesvorstand h\u00e4lt seine Sitzungen nach Bedarf ab, mindestens jedoch zweimal im Jahr in angemessenen Abst\u00e4nden. Die Einladung muss 14 Tage vor der Sitzung schriftlich an alle Vorstandsmitglieder ergehen, die Versendung per Fax oder E-Mail ist zul\u00e4ssig. Der Landesvorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Vorstandsmitglieder nach \u00a7 26 BGB anwesend sind. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt. Wenn ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eingesetzt ist, nimmt dieser an den Sitzungen des Landesvorstandes beratend teil. \u00dcber jede Sitzung des Landesvorstandes ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen und vom Sitzungsleiter und Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen. Das Protokoll ist allen Vorstandsmitgliedern sp\u00e4testens sechs Wochen nach der Sitzung zuzuleiten.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">In dringlichen F\u00e4llen kann der Landesvorstand Beschl\u00fcsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren fassen, die Beschlussfassung per Fax oder E-Mail ist zul\u00e4ssig. Diese Beschl\u00fcsse m\u00fcssen in der n\u00e4chstfolgenden Sitzung des Landesvorstandes protokolliert werden.<\/span><\/li><\/ol><p><span style=\"color: #000000;\"><strong>\u00a7 12 \u2013 Verg\u00fctung f\u00fcr die Landesverbandst\u00e4tigkeit, Aufwendungsersatz<\/strong><\/span><\/p><ol><li><span style=\"color: #000000;\">Die Vereins\u2010und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">L\u00e4sst es die finanzielle Situation des Landesverbandes zu, dann kann je Mitglied des Landes\u00advorstandes und anderen beauf\u00adtragten Helfern des Landesverbandes bei Bedarf eine angemessene Verg\u00fctung maximal in H\u00f6he der gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Nr. 26a EstG aktuell geltenden steuerfreien Ehrenamts\u00adpauschale gezahlt werden. Der Landesvorstand ist f\u00fcr die Beschluss\u00adfassung der Zahlung der Verg\u00fctung im Rahmen des Ehrenamtsfreibetrages gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Nr. 26a EstG zust\u00e4ndig. Die gezahlten Betr\u00e4ge sind im Kassenbericht gesondert und jeweils einzeln aufzuf\u00fchren.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Den Vorstandsmitgliedern des Landesverbandes werden Auslagen und Aufwendungen erstattet. Diese m\u00fcssen mit pr\u00fcff\u00e4higen Belegen und Aufstellungen innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden.<\/span><\/li><\/ol><p><span style=\"color: #000000;\"><strong>\u00a7 13 &#8211; Satzungs\u00e4nderungen und \u00c4nderung des Vereinszwecks<\/strong><\/span><\/p><ol><li><span style=\"color: #000000;\">Beschl\u00fcsse zu Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur durch die Landesversammlung gefasst werden und bed\u00fcrfen einer Mehrheit von Dreiviertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Dies gilt auch f\u00fcr eine \u00c4nderung des Vereinszwecks.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">\u00dcber \u00c4nderungen der Satzung und des Vereinszwecks kann in der Landesversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Landes\u00adversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der neue Satzungstext beigef\u00fcgt worden war.<\/span><\/li><\/ol><p><span style=\"color: #000000;\"><strong>\u00a7 14 &#8211; Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Landesverbandes, Verm\u00f6gensbindung<\/strong><\/span><\/p><ol><li><span style=\"color: #000000;\">Der Landesverband kann nur mit einer Mehrheit von Dreiviertel der angegebenen g\u00fcltigen Stimmen in einer ausdr\u00fccklich zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Landesversammlung aufgel\u00f6st werden. Die Frist f\u00fcr die Einberufung der au\u00dferordentlichen Landesversammlung betr\u00e4gt in diesem Fall sechs Wochen.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Das bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke des Landesverbandes vorhandene Verm\u00f6gen f\u00e4llt nach Abzug aller Verbindlichkeiten dem Kneipp-Bund e.V., Bundesverband f\u00fcr Gesundheitsf\u00f6rderung und Pr\u00e4vention, mit Sitz in Bad W\u00f6rishofen zu, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Rahmen seiner aktuellen Satzung zu verwenden hat. Sollte der Kneipp-Bund e.V. selbst aufgel\u00f6st sein, so f\u00e4llt das Verm\u00f6gen ausschlie\u00dflich an eine gemeinn\u00fctzige, steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft, Stiftung oder Anstalt zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung des \u00f6ffentlichen Gesundheitswesens und der \u00f6ffentlichen Gesundheitspflege. \u00dcber den Ersatzanfallsberechtigten beschlie\u00dft die Landesversammlung.<\/span><\/li><\/ol><p><span style=\"color: #000000;\"><strong>\u00a7 15 \u2013 Schlussbestimmungen, Inkrafttreten<\/strong><\/span><\/p><ol><li><span style=\"color: #000000;\">Der Landesvorstand wird erm\u00e4chtigt, formelle \u00c4nderungen dieser Satzung zu beschlie\u00dfen, sofern diese vom zust\u00e4ndigen Amtsgericht und \/ oder Finanzamt gefordert werden, um die Eintragung in das Vereinsregister und Erlangung der Gemeinn\u00fctzigkeit zu erreichen. Nach Eintragung in das Vereinsregister und Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit verliert dieser \u00a7 15 seine Wirkung und wird obsolet. F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen gilt dann wieder die Regelung des \u00a7 13.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Die in m\u00e4nnlicher Form abgefasste Satzung gilt ebenso in weiblicher.<\/span><\/li><li><span style=\"color: #000000;\">Diese Satzung tritt unmittelbar mit ihrer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Beschlussfassung durch die Landes\u00adversammlung am 09.04.2016 in Kraft. Gleiches gilt f\u00fcr sp\u00e4tere Satzungs\u00e4nderungen.<a style=\"color: #000000;\" href=\"https:\/\/www.kneipp-sachsen.de\/wpkneipp\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Satzung_Landesverband-Sachsen_Kneipp-Bund.pdf\">Satzung_Landesverband Sachsen_Kneipp-Bund<\/a><\/span><\/li><\/ol>    <\/div>\n<\/div>\n<!-- \/module text -->        <\/div>\n                    <\/div>\n                <\/div>\n                        <\/div>\n        <\/div>\n        <\/div>\n<!--\/themify_builder_content-->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Fassung vom 9. April 2016 Satzung (pdf-Version) \u00a7 1 &#8211; Name, Sitz, Verbandszugeh\u00f6rigkeit, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen Kneipp-Bund Landesverband Sachsen e.V., im folgenden \u201eLandesverband\u201c genannt. Er hat seinen Sitz in Dresden. 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April 2016<\/h3><p><a href=\"https:\/\/www.kneipp-sachsen.de\/wpkneipp2021\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Satzung_Landesverband-Sachsen_Kneipp-Bund.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Satzung (pdf-Version)<\/a><\/p><p><strong>\u00a7 1 - Name, Sitz, Verbandszugeh\u00f6rigkeit, Gesch\u00e4ftsjahr <\/strong><\/p><ol><li>Der Verein f\u00fchrt den Namen Kneipp-Bund Landesverband Sachsen e.V., im folgenden \u201eLandesverband\u201c genannt.<\/li><li>Er hat seinen Sitz in Dresden. Er wird im Vereinsregister beim Amtsgericht Dresden eingetragen.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 2 - Verbandszugeh\u00f6rigkeit, Gesch\u00e4ftsjahr <\/strong><\/p><ol><li>Der Landesverband geh\u00f6rt dem Kneipp-Bund e.V., Bundesverband f\u00fcr Gesundheitsf\u00f6rderung und Pr\u00e4vention (im folgenden Kneipp-Bund genannt), an und erkennt dessen Satzung und Ordnungen an.<\/li><li>Der Landesverband ist jedoch wirtschaftlich und rechtlich selbstst\u00e4ndig.<\/li><li>Der Landesverband kann auch Mitglied in anderen Vereinen und Verb\u00e4nden in Sachsen werden, die mit seiner Zielsetzung \u00fcbereinstimmen.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 3 - Gesch\u00e4ftsjahr <\/strong><\/p><p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p><p><strong>\u00a7 4 - Zweck <\/strong><\/p><ol><li>Zweck des Landesverbandes ist die F\u00f6rderung der \u00f6ffentlichen Gesundheitspflege. Der Landesverband setzt einen Schwerpunkt in aktiver Pr\u00e4vention. Er tr\u00e4gt damit zur Hebung und F\u00f6rderung der Gesundheitspflege, des Sports und der Bildung sowohl des Einzelnen als auch der Bev\u00f6lkerung bei. Dar\u00fcber hinaus bezweckt der Landesverband die Pflege des Andenkens an Sebastian Kneipp und seine ganzheitliche Gesundheitslehre basierend auf den f\u00fcnf Elementen Wasser, Bewegung, Ern\u00e4hrung, Heilpflanzen und Lebensordnung.<\/li><li>Der Landesverband verfolgt keine parteipolitischen Ziele. Seine Aufgaben sind \u00fcberkonfessionell.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 5 - Zweckverwirklichung <\/strong><\/p><p>Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:<\/p><ol><li>Unterst\u00fctzung bei der Gr\u00fcndung und Reaktivierung von Kneipp-Vereinen in Sachsen,<\/li><li>Betreuung und Unterst\u00fctzung der Kneipp-Vereine in Sachsen bei der Durchf\u00fchrung ihrer Aufgaben,<\/li><li>F\u00f6rderung des Bewusstseins f\u00fcr Gesundheitspflege und Pr\u00e4vention in allen Teilen der Bev\u00f6lkerung auf Landesebene durch Veranstaltungen aller Art, wie z. B. Vortr\u00e4ge, \u00f6ffentliche Veranstaltungen, Kurse und Zertifizierungen sowie mediale Auftritte,<\/li><li>F\u00f6rderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Kindertagesst\u00e4tten, Schulen, Kneipp-Vereinen sowie anderen Einrichtungen in Sachsen (Bildung von Jugendgruppen in Kneipp-Vereinen und auf Landesebene, Erholungscamps, Vortrags- und Kurst\u00e4tigkeit in den Kindertagesst\u00e4tten und Schulen),<\/li><li>Unterst\u00fctzung bei der Verbreitung und Errichtung von Kneippschen Anlagen und- Erlebnisst\u00e4tten in Sachsen wie z.8. Armbadanlagen, Wassertretstellen, Heilkr\u00e4uterg\u00e4rten,<\/li><li>F\u00f6rderung der Gesundheitspr\u00e4vention durch Qualifizierung von Kursleitern f\u00fcr den Breiten-, Reha- und Gesundheitssport, der Entwicklung und Durchf\u00fchrungen von Projekten im Bereich der Kinder-, Jugend-, Frauen- und Seniorenarbeit sowie der Erhaltung von Selbstst\u00e4ndigkeit und Eigenverantwortung im Alter im Sinne der Kneippschen Lehre.<\/li><li>Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbeh\u00f6rden und den Tr\u00e4gern des Kneippkurwesens auf Landesebene,<\/li><li>Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und \u00f6ffentlichen sowie privaten Organisationen der Gesundheitsf\u00f6rderung und Pr\u00e4vention auf Landesebene.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 6 - Gemeinn\u00fctzigkeit <\/strong><\/p><ol><li>Der Landesverband verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\" der Abgabeordnung (AO) in der jeweils g\u00fcltigen Fassung durch F\u00f6rderung der \u00f6ffentlichen Gesundheitspflege (Gesundheitsbewusstsein, Gesundheitsverhalten).<\/li><li>Der Landesverband ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Wirtschaftliche Einrichtungen d\u00fcrfen in ihrer Gesamtrichtung nur dazu dienen, die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke des Landesverbandes zu verwirklichen.<\/li><li>Mittel des Landesverbandes d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder, die nat\u00fcrliche Personen sind, erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Landesverbandes.<\/li><li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Landesverbandes fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 7 - Mitgliedschaft <\/strong><\/p><ol><li>Mitglieder des Landesverbandes sind:<ol><li>die \u00f6rtlichen Kneipp-Vereine in Sachsen,<\/li><li>Einzelmitglieder, die keinem Kneipp-Verein angeh\u00f6ren und<\/li><li>F\u00f6rdernde Mitglieder.<\/li><\/ol><\/li><li>Die \u00f6rtlichen Kneipp-Vereine sind wirtschaftlich und rechtlich selbstst\u00e4ndig. Durch die Mitglied\u00adschaft eines Kneipp-Vereins im Kneipp-Bund wird die Mitgliedschaft im Landesverband be\u00adgr\u00fcndet. Mit dem Ende der Mitgliedschaft des Kneipp-Vereins im Kneipp-Bund endet auch die Mitglied\u00adschaft im Landesverband.<\/li><li>Einzelmitglieder sind nat\u00fcrliche oder juristische Personen, die objektiv keine M\u00f6glichkeit haben, einem Kneipp-Verein in Wohnortn\u00e4he beizutreten.<\/li><li>F\u00f6rdernde Mitglieder sind nat\u00fcrliche Personen oder juristische Personen, die den Landesverband durch Sonderbeitr\u00e4ge f\u00f6rdern wollen.<\/li><li>Ein Antrag auf Mitgliedschaft als Einzelmitglied oder f\u00f6rderndes Mitglied im Landesverband bedarf der Schriftform. \u00dcber den Antrag entscheidet der Landesvorstand. Wird der Antrag abgelehnt, kann der Antragsteller gegen die Entscheidung des Landesvorstandes Einspruch einlegen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die n\u00e4chstfolgende Landesver\u00adsammlung entscheidet endg\u00fcltig mit einfacher Mehrheit der Stimmen \u00fcber die Aufnahme oder Ablehnung des Antragstellers. Die Mitgliedschaft eines Einzelmitglieds oder f\u00f6rdernden Mitglieds erlischt durch Austritt, Ausschluss, Tod bzw. Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit bei juristischen Personen. Der Austritt kann nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen K\u00fcndigungsfrist erkl\u00e4rt werden, und zwar durch einfachen Brief an den Landesvorstand.<\/li><li>Einzelmitglieder oder f\u00f6rdernde Mitglieder, welche den ihnen durch Satzung oder durch Beschl\u00fcsse der Landesversammlung auferlegten Pflichten zuwiderhandeln, k\u00f6nnen durch Beschluss des Landesvorstandes aus dem Landesverband ausgeschlossen werden. Das betroffene Mitglied kann gegen diesen Beschluss Einspruch einlegen, der aber keine auf\u00adschiebende Wirkung entfaltet. Die Landesversammlung entscheidet dann abschlie\u00dfend mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen \u00fcber den Ausschluss des Mitgliedes. W\u00e4hrend der Landesversammlung ruhen die Rechte und die Pflichten des betroffenen Mitgliedes. W\u00e4hrend der Landesversammlung muss dem betroffenen Mitglied die M\u00f6glichkeit der Stellungnahme einger\u00e4umt werden. Das betroffene Mitglied darf bei der anschlie\u00dfenden Abstimmung bez\u00fcglich seines Ausschlusses nicht mitstimmen.<\/li><li>Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsverm\u00f6gen.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 8 - Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p><p>Die \u00f6rtlichen Kneipp-Vereine sind laut Bundesatzung verpflichtet, f\u00fcr jedes Mitglied einen Bundesbeitrag zu entrichten, der jeweils durch die Bundesversammlung festgesetzt wird. Einzelmitglieder und f\u00f6rdernde Mitglieder sind verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag an den Landesverband zu entrichten, der von der Landesversammlung beschlossen wird.<\/p><p>Die \u00f6rtlichen Kneipp-Vereine haben:<\/p><ol><li>sich eine Satzung in Anlehnung an die Mustersatzung des Kneipp-Bundes zu geben und sich in das Vereinsregister eintragen zu lassen,<\/li><li>die Satzung und die satzungsgem\u00e4\u00df gefassten Beschl\u00fcsse und Richtlinien des Landesverbandes und des Kneipp-Bundes zu beachten,<\/li><li>den Landesvorstand \u00fcber wichtige Vorg\u00e4nge zu unterrichten, insbesondere \u00fcber Verhandlungen mit anderen Organisationen sowie \u00fcber Schwierigkeiten und Probleme, die zur Aufl\u00f6sung des Kneipp-Vereins f\u00fchren k\u00f6nnten,<\/li><li>die Protokolle \u00fcber ihre Mitgliederversammlung innerhalb von vier Wochen nach der Mitgliederversammlung dem Landesvorstand zur Kenntnis zu geben,<\/li><li>die Anschriften der amtierenden Vorstandsmitglieder dem Landesvorstand bekannt zu geben.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 9 - Organe des Landesverbandes <\/strong><\/p><p>Die Organe des Landesverbandes sind:<\/p><ol><li>die Landesversammlung,<\/li><li>der Landesvorstand<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 10 - Landesversammlung <\/strong><\/p><ol><li>Durch den Landesvorstand ist alle zwei Jahre eine ordentliche Landesversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung an die Mitglieder, die Versendung per Fax oder E-Mail ist zul\u00e4ssig. Die Einladung ist sp\u00e4testens vier Wochen vor dem Termin der Versammlung abzusenden; ihr ist die vorl\u00e4ufige Tagesordnung und der vorl\u00e4ufige Kassenbericht beizuf\u00fcgen.<\/li><li>Die Landesversammlung tagt nur verbands\u00f6ffentlich. Teilnahmeberechtigt an der Landesver\u00adsammlung sind die Delegierten der Kneipp\u2010Vereine des Landesverbandes Sachsen. Sie haben das Recht, Antr\u00e4ge zu stellen, Antr\u00e4ge zu begr\u00fcnden, zu Antr\u00e4gen Stellung zu nehmen. Teilnahme\u00adberechtigt sind zudem die Einzelmitglieder und f\u00f6rdernden Mitglieder. Auf Antrag entscheidet die Landesversammlung mit einfacher Mehrheit \u00fcber die Teilnahme weiterer Personen.<\/li><li>Stimmberechtigt sind nur die Kneipp\u2010Vereine des Landesverbandes Sachsen, vertreten durch ihre Delegierten. Das Stimmrecht der Kneipp\u2010Vereine richtet sich nach ihrer Mitgliederzahl. Auf je 200 angefangene Mitglieder entf\u00e4llt eine Stimme. Jedem Kneipp\u2010Verein steht mindestens eine Stimme zu. Kein Mitgliedsverein darf mehr als ein Drittel aller Stimmen auf sich vereinen. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Zahl der Mitglieder ist die Summe der an die Bundesgesch\u00e4ftsstelle des Kneipp\u2010Bund e. V., Bad W\u00f6rishofen, abgef\u00fchrten Bundesbeitr\u00e4ge (Stand 1. Januar des betreffenden Jahres). Vereine, die mit ihren Zahlungen mehr als sechs Monate im R\u00fcckstand sind, verlieren das Delegations\u2010 und Stimmrecht. Die Kneipp\u2010Vereine haben das Recht, je Stimme einen Delegierten in die Landesversammlung zu entsenden. Eine Stimm\u00fcbertragung ist nicht zul\u00e4ssig.<\/li><li>Die Landesversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Delegierten beschluss\u00adf\u00e4hig, wenn die Einladungen ordnungsgem\u00e4\u00df ergangen sind. Die Beschlussfassung in der Landes\u00adversammlung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmengleichheit gilt als Ableh\u00adnung. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, wird in der Regel offen abgestimmt, es sei denn, dass ein einzelner Delegierter geheime Abstimmung verlangt.<\/li><li>Die Landesversammlung w\u00e4hlt einen Versammlungsleiter und einen Protokollf\u00fchrer. Zur Protokollf\u00fchrung kann auch der Landesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestimmt werden, falls ein solcher eingesetzt ist.<\/li><li>Au\u00dferordentliche Landesversammlungen k\u00f6nnen vom Landesvorstand jederzeit mit Einhaltung einer Frist von vier Wochen einberufen werden. Dar\u00fcber hinaus muss der Landesvorstand eine au\u00dferordentliche Landesversammlung einberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Kneipp-Vereine schriftlich beantragt wird, die Beantragung per Fax oder E-Mail ist zul\u00e4ssig. In diesem Fall muss die Einladung zur au\u00dferordentlichen Landesversammlung sp\u00e4testens zwei Wochen nach Eingang des entsprechenden Antrags mit einer Frist von vier Wochen erfolgen. In der Einladung m\u00fcssen alle Gr\u00fcnde, die seitens der Kneipp\u2010Vereine f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer au\u00dferordentlichen Landes\u00adversammlung genannt worden sind, in ihrem wesent\u00adlichen Inhalt wiedergegeben werden.<\/li><li>Antr\u00e4ge zu den Landesversammlungen m\u00fcssen schriftlich gestellt werden, die Versendung per Fax oder E-Mail ist zul\u00e4ssig. Sie sind zu begr\u00fcnden und m\u00fcssen sp\u00e4testens zwei Wochen vor der Landesversammlung beim Landesvorstand schriftlich eingereicht werden, die Versendung per Fax oder E-Mail ist zul\u00e4ssig. Versp\u00e4tet eingegangene Antr\u00e4ge finden keine Ber\u00fccksichtigung. \u00dcber Dringlichkeitsantr\u00e4ge entscheidet die Landesversammlung vor Ort.<\/li><li>Der Gesch\u00e4ftskreis der Landesversammlung erstreckt sich unter anderem auf:<ol><li>die Wahl des Versammlungsleiters und Protokollf\u00fchrers,<\/li><li>die Genehmigung des Protokolls der letzten Landesversammlung,<\/li><li>die Genehmigung des Gesch\u00e4fts- und Rechnungsberichtes,<\/li><li>die Entgegennahme des Berichtes der Rechnungspr\u00fcfer,<\/li><li>die Entlastung des Landesvorstandes,<\/li><li>die Zielsetzung und Planung der Arbeit des Landesverbandes,<\/li><li>die Beschlussfassung \u00fcber den Haushaltsplan,<\/li><li>die Festsetzung der Beitr\u00e4ge der Einzelmitglieder und f\u00f6rdernden Mitglieder,<\/li><li>die Wahl und Abwahl des Landesvorstandes,<\/li><li>die Wahl und Abwahl von zwei Rechnungspr\u00fcfern,<\/li><li>die Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen,<\/li><li>die Beschlussfassung \u00fcber eingegangene Antr\u00e4ge,<\/li><li>die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten f\u00fcr die Bundesversammlung des Kneipp-Bundes.<\/li><\/ol><\/li><li>\u00dcber jede Landesversammlung ist ein Protokoll zu fertigen und vom Versammlungsleiter und Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen. Das Protokoll \u00fcber die Landes\u00adversammlung sowie der Gesch\u00e4fts- und Rechnungsbericht sind den Kneipp-Vereinen sp\u00e4testens sechs Wochen nach der Versammlung zuzuleiten, die Versendung per Fax oder E-Mail ist zul\u00e4ssig. Das Protokoll ist auf der n\u00e4chstfolgenden Landesversammlung zu best\u00e4tigen.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 11 - Landesvorstand <\/strong><\/p><ol><li>Der Landesvorstand des Landesverbandes setzt sich zusammen aus:<ol><li>dem Landesvorsitzenden,<\/li><li>dem stellvertretenden Vorsitzenden,<\/li><li>dem Schatzmeister,<\/li><li>und zwei bis vier Beisitzern.<\/li><\/ol><\/li><li>Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus dem Landesvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie vertreten den Landesverband gerichtlich und au\u00dfergerichtlich, wobei jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind.<\/li><li>Die Wahl des Landesvorstandes und der zwei Rechnungspr\u00fcfer erfolgt durch die Landes\u00adver\u00adsamm\u00adlung auf die Dauer von vier Jahren. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt. Ist auch nach einer Stichwahl keine Mehrheit gefunden, ent\u00adscheidet das Los. Die Amtszeit des Landesvorstandes endet mit der Wahl des neuen Landes\u00advorstandes. Alle Mitglieder des Landesvorstandes m\u00fcssen zum Zeitpunkt der Wahl Mitglieder eines Kneipp-Vereins in Sachsen sein.<\/li><li>W\u00e4hrend der Wahlperiode freiwerdende \u00c4mter im Landesvorstand k\u00f6nnen bis zur n\u00e4chsten Landesversammlung kommissarisch besetzt werden (Kooption). Die Besetzung erfolgt durch Beschluss des Landesvorstandes. Kooptierte Vorstandsmitglieder haben dieselben Rechte und Pflichten wie gew\u00e4hlte Vorstandsmitglieder. Scheidet der Landesvorsitzende vorzeitig aus dem Amt aus, \u00fcbernimmt der stellvertretende Vorsitzende die Rechte und Pflichten des Landesvorsitzenden.<\/li><li>Der Landesvorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Landesverbandes. Er gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung, in der die Befugnisse und Pflichten der einzelnen Vorstands\u00e4mter und die interne Aufgabenverteilung unter den Vorstandsmitgliedern geregelt wird. Er kann sich zu diesem Zweck Dritter bedienen.<\/li><li>Der Landesvorstand kann \u2013 im Rahmen der finanziellen M\u00f6glichkeiten des Landesverbandes \u2013 zur teilweisen Erf\u00fcllung seiner Aufgaben einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einstellen und entlassen. Die Befugnisse und Aufgaben des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers und die Weisungsbefugnisse der einzelnen Vorstandsmitglieder des Landesvorstandes sind im gegebenen Fall in der Gesch\u00e4ftsordnung des Landesvorstandes aufzuf\u00fchren.<\/li><li>Der Landesvorstand h\u00e4lt seine Sitzungen nach Bedarf ab, mindestens jedoch zweimal im Jahr in angemessenen Abst\u00e4nden. Die Einladung muss 14 Tage vor der Sitzung schriftlich an alle Vorstandsmitglieder ergehen, die Versendung per Fax oder E-Mail ist zul\u00e4ssig. Der Landesvorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Vorstandsmitglieder nach \u00a7 26 BGB anwesend sind. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt. Wenn ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eingesetzt ist, nimmt dieser an den Sitzungen des Landesvorstandes beratend teil. \u00dcber jede Sitzung des Landesvorstandes ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen und vom Sitzungsleiter und Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen. Das Protokoll ist allen Vorstandsmitgliedern sp\u00e4testens sechs Wochen nach der Sitzung zuzuleiten.<\/li><li>In dringlichen F\u00e4llen kann der Landesvorstand Beschl\u00fcsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren fassen, die Beschlussfassung per Fax oder E-Mail ist zul\u00e4ssig. Diese Beschl\u00fcsse m\u00fcssen in der n\u00e4chstfolgenden Sitzung des Landesvorstandes protokolliert werden.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 12 \u2013 Verg\u00fctung f\u00fcr die Landesverbandst\u00e4tigkeit, Aufwendungsersatz<\/strong><\/p><ol><li>Die Vereins\u2010und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/li><li>L\u00e4sst es die finanzielle Situation des Landesverbandes zu, dann kann je Mitglied des Landes\u00advorstandes und anderen beauf\u00adtragten Helfern des Landesverbandes bei Bedarf eine angemessene Verg\u00fctung maximal in H\u00f6he der gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Nr. 26a EstG aktuell geltenden steuerfreien Ehrenamts\u00adpauschale gezahlt werden. Der Landesvorstand ist f\u00fcr die Beschluss\u00adfassung der Zahlung der Verg\u00fctung im Rahmen des Ehrenamtsfreibetrages gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Nr. 26a EstG zust\u00e4ndig. Die gezahlten Betr\u00e4ge sind im Kassenbericht gesondert und jeweils einzeln aufzuf\u00fchren.<\/li><li>Den Vorstandsmitgliedern des Landesverbandes werden Auslagen und Aufwendungen erstattet. Diese m\u00fcssen mit pr\u00fcff\u00e4higen Belegen und Aufstellungen innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 13 - Satzungs\u00e4nderungen und \u00c4nderung des Vereinszwecks<\/strong><\/p><ol><li>Beschl\u00fcsse zu Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur durch die Landesversammlung gefasst werden und bed\u00fcrfen einer Mehrheit von Dreiviertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Dies gilt auch f\u00fcr eine \u00c4nderung des Vereinszwecks.<\/li><li>\u00dcber \u00c4nderungen der Satzung und des Vereinszwecks kann in der Landesversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Landes\u00adversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der neue Satzungstext beigef\u00fcgt worden war.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 14 - Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Landesverbandes, Verm\u00f6gensbindung<\/strong><\/p><ol><li>Der Landesverband kann nur mit einer Mehrheit von Dreiviertel der angegebenen g\u00fcltigen Stimmen in einer ausdr\u00fccklich zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Landesversammlung aufgel\u00f6st werden. Die Frist f\u00fcr die Einberufung der au\u00dferordentlichen Landesversammlung betr\u00e4gt in diesem Fall sechs Wochen.<\/li><li>Das bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke des Landesverbandes vorhandene Verm\u00f6gen f\u00e4llt nach Abzug aller Verbindlichkeiten dem Kneipp-Bund e.V., Bundesverband f\u00fcr Gesundheitsf\u00f6rderung und Pr\u00e4vention, mit Sitz in Bad W\u00f6rishofen zu, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Rahmen seiner aktuellen Satzung zu verwenden hat. Sollte der Kneipp-Bund e.V. selbst aufgel\u00f6st sein, so f\u00e4llt das Verm\u00f6gen ausschlie\u00dflich an eine gemeinn\u00fctzige, steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft, Stiftung oder Anstalt zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung des \u00f6ffentlichen Gesundheitswesens und der \u00f6ffentlichen Gesundheitspflege. \u00dcber den Ersatzanfallsberechtigten beschlie\u00dft die Landesversammlung.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 15 \u2013 Schlussbestimmungen, Inkrafttreten<\/strong><\/p><ol><li>Der Landesvorstand wird erm\u00e4chtigt, formelle \u00c4nderungen dieser Satzung zu beschlie\u00dfen, sofern diese vom zust\u00e4ndigen Amtsgericht und \/ oder Finanzamt gefordert werden, um die Eintragung in das Vereinsregister und Erlangung der Gemeinn\u00fctzigkeit zu erreichen. Nach Eintragung in das Vereinsregister und Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit verliert dieser \u00a7 15 seine Wirkung und wird obsolet. F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen gilt dann wieder die Regelung des \u00a7 13.<\/li><li>Die in m\u00e4nnlicher Form abgefasste Satzung gilt ebenso in weiblicher.<\/li><li>Diese Satzung tritt unmittelbar mit ihrer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Beschlussfassung durch die Landes\u00adversammlung am 09.04.2016 in Kraft. Gleiches gilt f\u00fcr sp\u00e4tere Satzungs\u00e4nderungen.<a style=\"color: #000000;\" href=\"https:\/\/www.kneipp-sachsen.de\/wpkneipp\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Satzung_Landesverband-Sachsen_Kneipp-Bund.pdf\">Satzung_Landesverband Sachsen_Kneipp-Bund<\/a><\/li><\/ol>","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kneipp-sachsen.de\/pobershau\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/123","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kneipp-sachsen.de\/pobershau\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kneipp-sachsen.de\/pobershau\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kneipp-sachsen.de\/pobershau\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kneipp-sachsen.de\/pobershau\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=123"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.kneipp-sachsen.de\/pobershau\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/123\/revisions"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kneipp-sachsen.de\/pobershau\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/107"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kneipp-sachsen.de\/pobershau\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=123"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}