Bad Gottleuba-Berggießhübel kann sich weiterhin Doppelkurort nennen
Als bisher einziger Ort in Sachsen darf sich Bad Gottleuba-Berggießhübel neben Moorheilbad zusätzlich Kneippkurort nennen. Grund dafür sind mitunter die heilenden Quellen die bereits seit 300 Jahren Menschen in die Region ziehen.
Ob ein Kurort seine Bezeichnung behalten darf kann alle 10 Jahre geprüft werden. Diese Prüfung hat Bad Gottleuba-Berggießhübel nun bestanden.